Die Uhr tickt. Ende Juni beschloss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der 7. MaRisk-Novelle die bestehenden Regelungen für das Risikomanagement um zwei wesentliche Neuerungen zu erweitern. Und diese sind entweder sofort in Kraft getreten oder werden ab 1. Januar 2024 rechtsverbindlich. Das bedeutet: kaum Zeit für Banken und Finanzdienstleister diese in ihre Prozesse zu integrieren. Zum einen handelt es sich dabei um die Ćbernahme der Leitlinien der EuropƤischen Bankenaufsichtsbehƶrde (EBA) für die Vergabe und Ćberwachung von KreditgeschƤften. Diese Anpassung ist den VerƤnderungen in der Kreditlandschaft durch die gestiegenen Zinsen geschuldet. Zum anderen sollen Banken jetzt auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bei der Kreditvergabe berücksichtigen.Ā
Darunter fallen sowohl Outside-in- als auch Inside-out-Risiken. Zu ersteren gehƶren physische Risiken, ausgelƶst durch Extremwetterereignisse, und die transitorischen Risiken. Sie ergeben sich aus dem Ćbergang zu einer CO2-armen Wirtschaft, zum Beispiel durch hƶhere Kosten für energieintensive Produkte wegen gestiegener Preise für Emissionszertifikate. Aber auch NachfragerückgƤnge durch neue Konsummuster kƶnnen Auslƶser sein.Ā Ā
Datengrundlage entscheidender Faktor für Bewertungen
Im Zentrum steht dabei die Messbarkeit der individuellen ESG-Risiken auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Szenarien. Und diese werden für eine Fülle potenzieller Risiken benötigt. Gerade für kleinere Institute bedeutet das eine ambitionierte Aufgabe, die viel Zeit und Sorgfalt erfordert. Warum diese also nicht auslagern, anstatt mühselig das Rad selbst neu zu erfinden? Die Bafin erlaubt ausdrücklich die Einbeziehung externer Daten in die Risikomodelle. Eine dieser externen Datenquellen ist die Auskunftei CRIF aus München.
Für Banken sei jetzt die Zeit gekommen, ādas eigene Institut selbstkritisch zu hinterfragen und sich klarzumachen, wo man stehtā, mahnt Bernd Rieck Tempo bei der Integration der Novelle an. Rieck ist Senior Business Consultant bei CRIF Deutschland. Das Unternehmen bietet als externer Dienstleister Lƶsungen bei der Beschaffung von Kundendaten an und auch dafür, daraus transparente Modelle für die Risikoberechnung zu schaffen. Der AufklƤrungsbedarf sei riesig. Das zeige das hohe Interesse an den Informationsveranstaltungen von CRIF zu MaRisk-Modellen, so Rieck, der dazu rƤt: āJetzt die am Markt vorhandenen Daten nutzen und Transparenz herstellen.ā
Den Faktor Zeit betonen auch die Wirtschaftsprüfer von PwC in ihrer EinschƤtzung der MaRisk-Novelle. Denn die Ćbergangsfrist zur Implementierung in die AblƤufe endet bei vielen MaĆnahmen am 31. Dezember 2023. So heiĆt es laut PwC: āDer Schlüssel für eine zeitgerechte und ressourcenschonende Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine effiziente Nutzung der Ćbergangsfristā.
Eines dürfte in jedem Fall feststehen: Wer sich bereits in den vergangenen Monaten mit dem vorliegenden Entwurf der Novelle befasst hat, dürfte gegenüber Wettbewerbern deutlich im Vorteil sein.

